"Ab Werk" ist eine international anerkannte Lieferbedingung, die in den Incoterms verankert ist. Der Begriff bedeutet, dass der Verkäufer seine Leistung darin erfüllt, die Ware auf seinem Gelände – also "ab Werk" – bereitzustellen. Ab diesem Punkt gehen sämtliche Risiken und Kosten für den Transport, die Verladung, Exportabfertigung sowie die Versicherung auf den Käufer über.
Bei der Lieferbedingung "Ab Werk" übernimmt der Verkäufer eine minimale Verantwortung. Er muss lediglich dafür sorgen, dass die Ware bereitsteht, während der Käufer ab Werk sämtliche logistischen Prozesse organisiert. Diese Regelung ist besonders in Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) üblich, die über eigene Logistik- und Transportkapazitäten verfügen. "Ab Werk" signalisiert somit, dass der Käufer die komplette Kontrolle über den Transportablauf besitzt, jedoch auch das volle Risiko bei eventuellen Verzögerungen oder Transportschäden trägt.
Unter "Ab Werk" muss der Käufer:
Diese Lieferbedingung bietet dem Käufer oft Vorteile in Bezug auf Flexibilität und Kostenkontrolle, erfordert jedoch auch ein hohes Maß an Eigenorganisation und logistischem Know-how.
"Ab Werk" ist eine Lieferbedingung, die besonders für Unternehmen mit eigener Logistikstruktur attraktiv ist. Sie ermöglicht eine flexible und potenziell kostengünstige Gestaltung der Transportkette, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Übernahme sämtlicher Risiken durch den Käufer.